Allgemeine Geschäftsbedingungen

Baumschule & Sortiment Gartenbambus, Ziergräser & Exoten

Büro für Garten + Landschaftsarchitektur

Allgemein

Diese Bedingungen können als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet werden. Diese
Diese Bedingungen gelten sowohl für den Ausführenden als auch für den Auftraggeber, die im Vertrag darauf Bezug nehmen. Der Ausführende oder Lieferant bezieht sich stets auf PerkGroen und das Büro für Garten- und Landschaftsarchitektur/Grünflächengestaltung und -beratung. Die Angebote, Verträge und Aufträge betreffen alle Tätigkeiten von PerkGroen, darunter:

  • - Beratungsunternehmen

  • - Design- und Beratungstätigkeit

  • - Forschung

  • - Anbau und Handel von Pflanzenmaterial

  • - Experimentieren mit Pflanzen und Materialien zum Nutzen des eigenen Unternehmens

  • - Lieferung von Materialien und (Roh-)Materialien für den grünen Sektor
    Einschließlich damit verbundener Aktivitäten. Alles im weitesten Sinne des Wortes, nichts ausgeschlossen.

    Artikel 1. Auftraggeber und Auftragnehmer; Lieferung und Zahlungen.

  1. Unter Auftraggeber ist die Person zu verstehen, die den Auftrag erteilt hat. Unter Ausführender ist die Person zu verstehen, die den Auftrag zur Ausführung des Auftrags erhalten hat.

  2. Alle Lieferungen gelten als am Sitz der ausführenden Partei ausgeführt.

  3. Sämtliche Zahlungen müssen dort erfolgen.

  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen

    Auftraggeber und Ausführender, sofern nicht ausdrücklich schriftlich davon abgewichen wird. Die

    Die Bedingungen sind beiden Parteien bei Vertragsabschluss bekannt.

  5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den einheitlichen Einkaufsbedingungen des Kunden und

    Letzteren gehen diese Lieferbedingungen vor.

Artikel 2. Angebote

  1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Angebote basieren auf den Angaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber versichert, alle erforderlichen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben.

    für die Gestaltung und Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellt.

  3. Der Geschäftsführer wird im Rahmen seiner Bemühungspflicht nach bestem Wissen und Gewissen

    und gemäß den Anforderungen guter Handwerkskunst ausführen.

  4. Bei zusammengesetzten Preisen besteht keine Verpflichtung zur Lieferung eines Teils zu einem

    entsprechenden Teil des für das Ganze angegebenen Preises.

  5. Wenn Modelle nur für einen Teil der auszuführenden oder zu produzierenden Arbeit verfügbar sind,

    Bei Vorlage der Kopie etc. ist der Interpret nicht an den für das Ganze genannten Preis gebunden, wenn sich herausstellt, dass der nicht gezeigte Teil einen proportional höheren Arbeitsaufwand erfordert als der gezeigte Teil.

  6. Kommt es nach einer Angebotsanfrage nicht zu einer Auftragserteilung, können die Kosten des Angebots in Rechnung gestellt werden.

  7. Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Artikel 3. Gebühren, Kosten und Tarife

  1. Die Vergütung der Führungskraft erfolgt auf Stundenbasis, sofern keine andere Vergütungsmethode vereinbart wurde. Der jeweils gültige Stundensatz ist im Vertrag enthalten.

  2. Notwendige Reise- und Verwaltungskosten wie Telefon-, Telefax-, Porto-, Kopier- und Druckkosten sowie Kosten Dritter, die dem Ausführenden im Rahmen des Auftrags notwendigerweise und vereinbarungsgemäß entstehen, werden zusätzlich zu den Stundensätzen gesondert berechnet.

  3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Beträge stets zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

  4. Der Auftraggeber erstattet dem Testamentsvollstrecker alle Kosten Dritter, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen. Bei Zahlungen an Dritte über den Testamentsvollstrecker ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, einen Kostenvorschuss zu verlangen. Er ist außerdem berechtigt, einen Zuschlag für Verwaltungskosten zu erheben.

  5. Für die An- und Abreise zum Kunden werden Fahrtkosten berechnet. Diese setzen sich aus einer Kilometerpauschale von 0,40 € pro Kilometer (hin und zurück) zzgl. des Stundensatzes multipliziert mit der Dauer der Hin- und Rückfahrt zum Kunden zusammen.

  6. Die Abrechnung der fälligen Gebühren und sonstigen Kosten erfolgt monatlich.

  7. Bei Aufträgen, die innerhalb eines Monats abgeschlossen werden, erfolgt die Rechnungsstellung nach Abschluss der Arbeiten. Ein Vorschuss auf Honorar und Kosten kann vereinbart werden. Fremdkosten können sofort nach Rechnungserhalt von Dritten in Rechnung gestellt werden.

  8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Stunden- und Kostenerfassung zu führen und diese auf Verlangen des Auftraggebers zur Einsichtnahme vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht nur, wenn die Arbeiten nicht auf Grundlage eines vereinbarten Festhonorars ausgeführt werden.

Artikel 4. Änderungen der Bestellung

  1. 1 Änderungen des ursprünglichen Auftrags jeglicher Art, die vom Auftraggeber oder in dessen Namen schriftlich oder mündlich vorgenommen werden und die zu höheren Kosten führen, als im Angebot vorgesehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Änderungen, die hingegen zu einer Kostenreduzierung führen, führen zu einem entsprechend niedrigeren Betrag als vereinbart.

  2. 2 Vom Auftraggeber nach Auftragserteilung gewünschte Änderungen in der Auftragsausführung sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Erfolgen diese mündlich oder telefonisch, trägt der Auftraggeber das Risiko für die Ausführung der Änderungen.

  3. 3 Änderungen einer bereits erteilten Bestellung können dazu führen, dass die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit durch die ausführende Partei überschritten wird; in diesem Fall gilt Artikel 14 entsprechend.

Artikel 5. Eigentum des Kunden

  1. Der Testamentsvollstrecker hat bei der Aufbewahrung und Verwendung, Be- und Verarbeitung der ihm vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag anvertrauten Gegenstände die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die er hinsichtlich eigener Gegenstände walten lässt.

  2. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes und anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen trägt der Kunde das Risiko für die genannten Artikel. Wünscht er eine Absicherung dieses Risikos, muss er auf eigene Kosten eine Versicherung abschließen.

Artikel 6. Eigentum des ausübenden Künstlers.

  1. Entwurfsskizzen, Präsentationsmodelle und/oder Originalbildträger, wie beispielsweise Druckvorlagen, Positiv- und Negativfilme, Fotografien sowie Masterbänder auf magnetischen Datenträgern (Video, Audio), bleiben stets Eigentum des Ausführenden.

  2. Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung der dem Auftraggeber im Sinne des vorstehenden Absatzes zur Verfügung gestellten Gegenstände wird der Schaden unbeschadet des Rechts auf Geltendmachung weiterer Kosten und Zinsen in Rechnung gestellt.

  3. Meine Arbeit ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt dem geistigen Eigentum. Eine Teilzahlung der Rechnung verleiht keinen Anspruch auf dieses Urheberrecht. Die Ausführung oder Verwendung des gesamten oder charakteristischer/konzeptioneller Teile des (Skizzen-)Entwurfs, der Zeichnungen und Eindrücke oder Teile, die vom Kunden oder Dritten „inspiriert“ wurden, verstößt gegen dieses Urheberrecht und geistige Eigentum. Hierfür kann eine Entschädigung anfallen.

Artikel 7. Versand und Transport der Lieferungen

  1. Bei frei Haus-Lieferung wird stets die günstigste Versandart gewählt, sofern nicht vorab etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Bei jeder anderen Versandart gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

Artikel 8. Vertrauliche Informationen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werdenden Informationen, Unternehmensdaten, Dateien des Auftraggebers und sonstige vertrauliche Informationen sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten.

Artikel 9. Lieferungen von Pflanzenmaterial und totem Material

  1. Alle Angebote sind freibleibend und solange der Vorrat reicht.

  2. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

  3. Die Preise verstehen sich ab Werk

  4. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers/Auftraggebers

  5. Eventuelle Reklamationen können innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen.

  6. Unvorhergesehene Umstände wie Ernteausfälle, Frostschäden und dergleichen sowie die aus unserer Sicht mangelnde Kreditwürdigkeit des Käufers entbinden uns von der Lieferverpflichtung, auch wenn die Bestellung angenommen wurde.

  7. Die Artenechtheit ist garantiert.

  8. Eine Entschädigung für eventuelle Fehler wird nie höher sein als der

    Rechnungsbetrag. Nachwachsen kann nicht garantiert werden.

  9. Die Verwendung von lebenden und toten Materialien (einschließlich Wurzelschutzfolie)

    Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers/Verwenders. Wir schließen jegliche Haftung hinsichtlich der Blüte, Ausbreitung oder Ausbreitungstendenz der gelieferten Pflanzen (einschließlich Ziergräser und Bambus) aus.

  10. Wir sind nicht verantwortlich für den Tod/Verlust von Pflanzen aufgrund von Problemen mit technischen Anlagen wie Bewässerung/Entwässerung, falscher Substratverwendung, extremen Wetterbedingungen (Hitze, Dürre, Regen, Kälte usw.) und Schäden
    durch Tiere/Insekten oder unsachgemäße Handhabung.

  11. Preisänderungen vorbehalten.

Artikel 10. Zahlung

  1. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug und, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

  2. 2. Unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, vor Lieferung eine ausreichende Sicherheit für die Zahlung zu verlangen und die Ausführung des Auftrags auszusetzen, wenn diese Sicherheit nicht geleistet werden kann.

  3. 3 Bei Abweichungen vom Zahlungsziel werden dem Kunden Zinsen auf den Rechnungsbetrag in Höhe der gesetzlichen Zinsen berechnet. Angebrochene Monate gelten für die Berechnung der gesetzlichen Zinsen als volle Monate.

  4. 4. Das Eigentum an den Sachen und Rechten verbleibt beim Ausführenden und geht im vereinbarten Umfang erst an dem Tag auf den Auftraggeber über, an dem der Auftraggeber den Hauptbetrag, die Zinsen, die Kosten und den Schadenersatz für die gelieferten Sachen, einschließlich derjenigen aus früheren Lieferungen, bezahlt hat.

  5. 5 Bei Aufträgen mit längerer Bearbeitungszeit können Teilzahlungen verlangt werden. Diese Teilzahlungen müssen im Voraus vereinbart werden.

  6. 6 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der

    Die Einziehung der vom Auftraggeber geschuldeten und nicht fristgerecht bezahlten Beträge erfolgt auf Kosten des Auftraggebers; diese betragen mindestens 15 % des geschuldeten Betrages, mindestens jedoch 300,00 €.

Artikel 11. Zurückbehaltungsrecht/Rückgriff

Der Testamentsvollstrecker, in dessen Besitz sich die Güter des Auftraggebers befinden, ist berechtigt, diese Güter zurückzubehalten, um sämtliche Kosten zu begleichen, die ihm durch die Ausführung von Aufträgen desselben Auftraggebers entstehen, unabhängig davon, ob sich diese Aufträge auf die vorgenannten oder auf andere Güter des Auftraggebers beziehen, es sei denn, der Auftraggeber hat für diese Kosten ausreichende Sicherheiten geleistet.

Artikel 12. Teillieferung

Jede Teillieferung, auch die Lieferung von Bestandteilen einer zusammengesetzten Bestellung, kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. § 10 Absatz 1 dieser Bedingungen gilt entsprechend.

Artikel 13. Verzug des Kunden

Verzögert sich der Fortschritt bei der Ausführung oder Übergabe der Arbeiten durch Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder durch höhere Gewalt auf seiner Seite, kann der Ausführende den vollen vereinbarten Betrag in Rechnung stellen, einschließlich der bereits angefallenen Kosten für die für diesen Auftrag vorgesehenen Materialien, unbeschadet seines Rechts, weitere Kosten, Schadensersatz und Zinsen geltend zu machen.

Artikel 14. Überschreitung der Lieferzeit

  1. Die vereinbarten Lieferzeiten sind stets annähernd und niemals verbindlich, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  2. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht zur

    Entschädigung für direkte oder indirekte Schäden.

  3. Eine Überschreitung der Lieferfrist führt nicht automatisch zum Verzug des

    der Unternehmer. Der Unternehmer ist gegenüber dem Auftraggeber in Verzug,

    Inverzugsetzung unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung.

  4. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer (Auftraggeber) nicht zur

    den Vertrag zu kündigen.

  5. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des Verschuldens des Auftraggebers.

    seinen Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag weiterhin nachkommt.

Artikel 15. Stornierungen

Wenn der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer alle im Hinblick auf die Ausführung dieses Auftrags angemessenerweise aufgewendeten Kosten (Kosten für Vorbereitung, Lagerung, Bereitstellung usw.) zu erstatten und, sofern der Auftragnehmer dies wünscht, die für die Ausführung dieses Auftrags vorgesehenen Materialien und Halbfertigprodukte zu den vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einbezogenen Preisen zu übernehmen; all dies unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers auf Entschädigung für entgangenen Gewinn sowie für sonstige Kosten, Schäden und Zinsen, die sich aus der Stornierung ergeben.

Artikel 16. Sammlung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, den ausgeführten Auftrag unverzüglich nach dessen Erledigung abzunehmen.

  2. Muss das Werk nach Fertigstellung aufgrund von Fahrlässigkeit des Auftraggebers ganz oder teilweise beim Auftragnehmer eingelagert werden, können die dadurch entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Artikel 17. Beschwerden

  1. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Bestellung schriftlich erfolgen.

  2. Reklamationen im Sinne des vorstehenden Absatzes sind nur möglich, wenn der Kunde die gelieferte Ware nicht in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet oder anderweitig darüber verfügt hat.

  3. Die Haftung des Auftragnehmers im Rahmen einer vereinbarten Lieferung ist auf den Auftragswert beschränkt.

  4. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, mangelhafte Leistungen durch Nachlieferung zu ersetzen.

  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Folgen von Fehlern in Bestellungen, Modellen, Daten oder Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden.

Artikel 18. Höhere Gewalt

  1. Krankheit sowie vorübergehende oder dauernde Arbeitsunfähigkeit des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist bzw. von seiner Lieferverpflichtung, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen geltend machen kann.

  2. Im Falle höherer Gewalt wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung hat der Auftraggeber das Recht, den Auftrag innerhalb von acht Tagen schriftlich zu stornieren, jedoch unter der Verpflichtung, den ausgeführten Teil des Auftrags vom Auftragnehmer anzunehmen und zu vergüten.

Artikel 19. Haftung

Der Testamentsvollstrecker haftet für Mängel bei der Auftragsausführung, soweit diese auf die Nichtbeachtung der bei der Auftragsausführung zu erwartenden Sorgfalt, Sachkenntnis und Professionalität zurückzuführen sind. Die Haftung für durch Mängel verursachte Schäden ist auf die Höhe des Honorars beschränkt, das der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit im Rahmen des Auftrags erhalten hat. Für Aufträge mit einer Dauer von mehr als drei Monaten gilt eine weitere Beschränkung der vorgenannten Regelungen.

Haftung maximal bis zur Höhe des Rechnungsbetrages der letzten drei Monate. Ansprüche des Auftraggebers im hier genannten Sinne müssen innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden, andernfalls verfallen die Rechte des Auftraggebers.

Artikel 20. Preisänderungen

Änderungen der Preise für für den Auftrag benötigte Materialien, (Roh-)Stoffe und/oder Halbfabrikate, die nach Auftragsannahme eintreten, können an den Auftraggeber weitergegeben werden. Zu den Preisänderungen zählen auch Änderungen der Löhne und Sozialabgaben.

Artikel 21. Urheberrecht, Eigentumsrechte und Vervielfältigungsrechte

  1. Mit der Auftragserteilung zur Nutzung, Vervielfältigung oder Wiedergabe von durch das Urheberrechtsgesetz oder gewerbliche Schutzrechte geschützten Gegenständen erklärt der Auftraggeber, dass keine Urheberrechts- oder gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt den Ausführenden gerichtlich und außergerichtlich von allen Folgen frei, die sich aus der Nutzung, Vervielfältigung oder Wiedergabe ergeben.

  2. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an Skizzen, Zeichnungen, Lithografien, Fotografien, Filmen, Modellen sowie allen digitalen Designs, Konzepten und Produkten usw., die vom Geschäftsführer entworfen oder erstellt werden, verbleiben beim Geschäftsführer.

  3. Urheberrechte sind nicht in den Designkosten enthalten.

  4. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer eine Lizenz zur Nutzung von

    Urheberrechtlich geschützte Werke, die der Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags zugunsten des Auftraggebers erstellt. Diese Lizenz ist nur gültig, solange der Auftraggeber seinen finanziellen Verpflichtungen aus der Bereitstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes nachkommt. Die Lizenz gilt ausschließlich für die Nutzung des betreffenden Werkes durch den Auftraggeber selbst oder seine Rechtsnachfolger. Eine Nutzung durch Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

  5. Dem Auftraggeber und/oder Dritten ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an einem von ihnen zuvor freigegebenen oder bereits im Einsatz befindlichen Modell, Entwurf, Foto etc. vorzunehmen.

Artikel 22. Kündigung durch die Exekutive

  1. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug: (1) wenn er eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt und (2) im Falle eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung seinerseits oder seines Unternehmens oder (3) im Falle der Liquidation seines Unternehmens.

  2. In den im vorhergehenden Absatz genannten Fällen hat die ausführende Partei das Recht, ohne Vorankündigung und/oder gerichtliches Eingreifen die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen bzw. den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr dadurch Schadensersatzansprüche entstehen.

Artikel 23. Geltendes Recht

  1. Der Vertrag unterliegt in allen seinen Teilen niederländischem Recht.

  2. Die Parteien bestimmen das zuständige Gericht am Wohnsitz des

    Führungskraft.